AGB

AGB´s


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen im Kyffhäuserland-Kurier


Stand: 29.09.2017


1.

„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer

Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.


2.

Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das

Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,

sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.


3.

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte

Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.


4.

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer

Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.

Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht .


5.

Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.


6.

Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten

Plätzen der Zeitung veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss

mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt,

ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.


7.

Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund

ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.


8.

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts,

der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt

gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.

Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder

Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht

angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.


9.

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den

belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.


10.

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf

Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der

Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch

bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt

auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für

Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber

hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe

Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.

Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 1 Woche nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend

gemacht werden.


11.

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten

Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist

mitgeteilt werden.


12.

Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu

grunde gelegt.


13.

Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, spätestens nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.

Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im

einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste

gewährt.


14.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere

Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines

Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung

des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.


15.

Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte,

Belegseiten oder vollständige Ausgabe der Zeitung geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.


16.

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen (Filme, Zeichnungen, Vergrößerungen, Verkleinerungen, Umkehrungen, Rasterungen) sowie

für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.


17.

Filme und Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei

Monate nach Ablauf des Auftrages.


18.

Erfüllungsort ist der Sitz des Zeitungs- & Printmedienverlages (Kyffhäuserland-Kurier). Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen

des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Zeitungs-& Printmedienverlages

(Kyffhäuserland-Kurier).



Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a) Etwaige Abbestellungen oder Änderungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes bzw. der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss,

bei Beilagenaufträgen wenigstens 3 Wochen vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers. 


b) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.


c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen und Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.


d) Bei allen Anzeigen und Beilagen haftet der Auftraggeber für Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag insbesondere auf Grund

presserechtlicher Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen ergeben können. Der Verlag verteilt die Zeitung und Beilage mit geschäftsüblicher Sorgfalt,

wobei bis zu 3 % Fehlzustellungen oder Verlust als verkehrsüblich gelten.


e) Im Fall höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz.


f) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion/Beilage zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein;

dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigen-/ Beilagenauftrages verpflichtet sich der

Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeigen/Beilage bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweilsgültigen Anzeigen-/Beilagentarifs.


g) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 v. H. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.


h) Bei Zahlungsverzug behält sich der Verlag zur Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes vor, Mahngebühren zu erheben. Dabei gelten folgende

Kostensätze:

a. für die 1. Mahnung 2,50 €

b. für die 2. Mahnung 3,50 €

c. für die 3. Mahnung 4,50 € 


i) Der Verlag wendet die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht für Irreführung oder Täuschung.


j) Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.


k) Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt , wenn er nicht einen Monat nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.


l) Werbeagenturen erhalten eine Mittlervergütung für Anzeigen- und Beilagenaufträge von Werbungstreibenden des Einzelhandels, Handwerks und

Gewerbes aus dem Verbreitungsgebiet, wenn die Aufträge zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Werbeagentur auch die

gesamte Auftragsabwicklung übernimmt, die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilt und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefert.

Bei Anzeigenaufträgen, die zu abweichenden Preisen disponiert werden, wird der Werbeagentur keine Provision eingeräumt.


m) Mündliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


n) Als rabattierfähiger Umsatz gilt nur die Abnahmemenge, die auch bezahlt ist. Wird der bereits gewährte Rabatt entsprechend des Anzeigentarifes

nicht erreicht, erfolgt eine entsprechende Rückbelastung. Für die nicht bezahlten Anzeigen, nach Fristablauf der 3. Mahnung, besteht kein Anspruch

auf Rabatt. Sofern ein entsprechender Rabatt gewährt wurde, erfolgt eine entsprechende Rückbelastung.


o) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine

Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige

auf den Fehler hinweist.



Eigentum / Urheberrecht


Der Auftraggeber haftet allen, wem durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber

hat den Auftragnehmer vor allem Ansprüche Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.


Für alle Satz- und Layoutarbeiten behält sich der Zeitungs- & Prinmedienverlag Steffen Jauer (Kyffhäuserland-Kurier) in jedem Fall die Urheberrechte.

Erst mit dem Verkauf der eingeschränkten bzw. uneingeschränkten Nutzungsrechte ist eine Weiterführung von Werbeaktionen mit selbem Namen und

Layout möglich.


Der Auftraggeber hat das Recht, die Logoentwicklung und Entwürfe zu nutzen und zuvervielfältigen, soweit er deren Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte

bei uns erwirbt. Ansonsten verbleiben die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte bei uns. Für Entwürfe des Auftraggebers übernehmen wir wegen

Ansprüche aus Verletzung von Urheber- und Warenzeichenrechten keine Haftung.


Die Angebote, Entwürfe, 1. Skizzen usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind diese - mit allen vorhandenen Kopien- an uns zurückzugeben.


Sämtliche Texte, Fotos und gestaltete Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt.



Datenschutzhinweise für Kunden 

Stand: 25.05.2018


Inhalt:

1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten; Art, Zweck und Verwendung

3. Weitergabe von Daten an Dritte

4. Ihre Rechte als betroffene Person

5. Ihr Recht auf Widerspruch

6. Datenverarbeitung über unsere Website



1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle

Diese Datenschutzhinweise gelten für uns,

Zeitung- & Printmedienverlag Steffen Jauer

Inhaber: Steffen Jauer

Kirchgasse 5

99707 Kyffhäuserland/ OT Hachelbich

Tel.: 03632-8282786

Fax: 03632-8286126

E-Mail: info@kyffhaeuserland-kurier.de,

E-Mail (Datenschutz): datenschutz@kyffhaeuserland-kurier.de

als verantwortliche Stelle.



2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten; Art, Zweck und Verwendung

Wenn Sie uns beauftragen, werden folgende Informationen erhoben:

Anrede, Titel, Vorname, Nachname

Anschrift

E-Mail-Adresse

Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)

ggf. Faxnummer (wenn vorhanden & gewünscht)

ggf. Kontodaten

ggf. Geburtsdatum

Außerdem werden alle Informationen erhoben, die für die Erfüllung des Vertrages mit Ihnen notwendig sind.


Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt, um Sie als Kunden identifizieren zu können; um Sie angemessen beraten zu können;

um unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber erfüllen zu können; um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können:

zur Korrespondenz mit Ihnen; zur Rechnungsstellung bzw. ggf. im Rahmen des Mahnwesens; zu Zwecken der zulässigen Direktwerbung;

zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.


Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt anlässlich Ihrer Anfrage bei uns und ist zu den genannten Zwecken für die Bearbeitung Ihres Auftrags und für die Erfüllung von Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag erforderlich.

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Kaufleute (6, 8 oder 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Vertragsverhältnis beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn wir aufgrund von steuer- oder handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (gemäß HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder wenn Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt haben.


3. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen hiervon gelten nur, soweit dies für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist. Hierzu zählt insbesondere die Weitergabe an von uns beauftragte Dienstleister (sog. Auftragsverarbeiter) oder sonstige Dritte, deren Tätigkeit für die Vertragsdurchführung erforderlich ist. Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.


4. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen als von der Datenverarbeitung betroffenen Person stehen verschiedene Rechte zu:

Widerrufsrecht: Von Ihnen erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Die Datenverarbeitung, die auf der widerrufenen Einwilligung beruht, darf dann für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden.

Auskunftsrecht: Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Dies gilt insbesondere für die Zwecke der Datenverarbeitungen, die Kategorien der personenbezogenen Daten, ggf. die Kategorien von Empfängern, die Speicherdauer, ggf. die Herkunft Ihrer Daten sowie ggf. für das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Details.

Berichtigungsrecht: Sie können die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

Löschungsrecht: Sie können die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit deren Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie können die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen. Außerdem steht Ihnen dieses Recht zu, wenn wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen. Darüber hinaus haben Sie dieses Recht, wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt haben;

Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie können verlangen, dass wir Ihnen Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format übermitteln. Alternativ können Sie die direkte Übermittlung der von Ihnen uns bereitgestellten personenbezogenen Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, soweit dies möglich ist.

- Beschwerderecht: Sie können sich bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, z.B. wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten in unrechtmäßiger Weise verarbeiten. Die für uns zuständige Behörde ist: Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt, Telefon: 03 61/57 311 29 00

Telefax: 03 61/57 311 2904, E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de


5. Ihr Recht auf Widerspruch

Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Basis eines berechtigten Interesses verarbeiten, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform. Sie können uns also gerne anschreiben, ein Fax schicken oder sich per E-Mail an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 1. dieser Datenschutzhinweise.


6. Datenverarbeitung online

Auch über unsere Internetseite unter www.kyffhaeuserland-kurier.de erfolgt die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten, u.a. der IP-Adresse der Website-Besucher und durch die Benutzung unseres Kontaktformulars. Ergänzende Datenschutzhinweise finden Sie  unter www.kyffhaeuserland-kurier.de/datenschutz1


Zeitung-& Printmedienverlag

Steffen Jauer





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